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Neue EUDR-Verordnung: Kontrollieren Sie Ihre Lieferketten oder riskieren Sie ein Verbot? (Teil 1)

 

Die EU-Deforestation Regulation (EUDR) ist im Juni 2023 in Kraft getreten und stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen: Produkte, die Entwaldung und Waldschädigung verursachen, sind fortan verboten. Sind Ihre Lieferketten bereit, diesen strengen Anforderungen zu entsprechen? Erfahren Sie, was die EUDR für Ihr Unternehmen im Kontext von Holzpackmitteln bedeutet und wie Sie sich vorbereiten können.

Was ist die EUDR?

Die EUDR wurde entwickelt, um sicherzustellen, dass Produkte, die in der EU verkauft werden, nicht zur Entwaldung beitragen. Die Verordnung umfasst eine Vielzahl von Rohstoffen und Produkten, darunter Soja, Vieh, Ölpalme, Holz, Kakao, Kautschuk und Kaffee. Auch Holzpaletten fallen unter diese Regelung, es sei denn, sie werden "ausschließlich als Verpackungsmaterial zum Stützen, zum Schutz oder zum Tragen eines anderen in Verkehr gebrachten Erzeugnisses verwendet"

Warum ist das wichtig?

Die Einführung der EUDR ist ein entscheidender Schritt im globalen Kampf gegen die Entwaldung. Sie soll dazu beitragen, die Umweltauswirkungen des Handels zu minimieren und nachhaltige Lieferketten zu fördern. Für Unternehmen bedeutet dies jedoch auch, dass sie ihre Lieferketten gründlich überprüfen und sicherstellen müssen, dass ihre Produkte die neuen Vorschriften einhalten.

Wer ist betroffen?

Die EUDR untscheidet die beiden Begriffe "Marktteilnehmer" und "Händler". Marktteilnehmer sind Unternehmen, die Produkte oder daraus hergestellte Erzeugnisse erstmals in den EU-Markt einführen. Das bedeutet, sie sind die ersten, die diese Waren in der EU in Verkehr bringen. Händler hingegen sind Unternehmen, die bereits auf dem EU-Markt befindliche Produkte weiterverkaufen. Sie bringen diese Produkte nicht erstmals in den Markt, sondern handeln lediglich mit ihnen. Sowohl Marktteilnehmer als auch Händler, die nicht unter die KMU-Regelung fallen, haben die im folgenden erläuterten Sorgfaltspflichten zu erfüllen. KMU-Händler (Kleine und mittlere Unternehmen) sind von der Durchführung einer eigenen Sorgfaltsprüfung befreit. Sie müssen jedoch in der Lage sein, Informationen zu sammeln und nachzuweisen, dass die gehandelten Produkte entwaldungsfrei sind. Dies beinhaltet das Sammeln von Informationen über ihre Lieferanten und Käufer.

Die Sorgfaltspflichten der Unternehmen

Um die Anforderungen der EUDR zu erfüllen, müssen Unternehmen eine dreistufige Sorgfaltspflicht einhalten:

  1. Informationssammlung: Unternehmen müssen detaillierte Informationen über ihre Produkte sammeln, einschließlich einer präzisen Beschreibung und der Herkunft der Rohstoffe mittels Geokoordinaten.

  2. Risikoprüfung: Je nach Herkunftsland der Rohstoffe müssen Unternehmen eine Risikoprüfung durchführen, um sicherzustellen, dass ihre Produkte nicht zur Entwaldung beitragen.

  3. Risikominderung: Wenn bei der Risikoprüfung Entwaldungsrisiken identifiziert werden, müssen Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um diese Risiken zu mindern.

Umsetzungsfristen

Große Unternehmen müssen die Anforderungen der EUDR bis Dezember 2024 erfüllen. Kleinere Unternehmen haben eine Fristverlängerung von sechs Monaten und müssen die Vorgaben bis Mitte 2025 umsetzen. Diese neuen Verpflichtungen stellen viele Unternehmen vor große Herausforderungen, insbesondere bei der Beschaffung und Überprüfung der erforderlichen Informationen.

Unklarheiten und offene Fragen

Eine der offenen Fragen betrifft die Verwendung von Holzpaletten. Während Paletten, die ausschließlich als Verpackungsmaterial verwendet werden, von der Regelung ausgenommen sind, ist noch unklar, wie dies bei marktüblichen Palettentausch-Systemen gehandhabt wird. Wir haben bereits eine Anfrage an die zuständige EU-Behörde gestellt und erste Rückmeldungen erhalten. Nach Auskunft der Behörde ist bereits klar, dass die entgeltliche Veräußerung des Ladungsträgers, auch wenn er zum Transport eingesetzt wird, nicht unter die Ausnahme fällt. Liefert also ein Unternehmen seine Ware auf einer Holzpalette an seinen Kunden und stellt neben der Ware selbst auch die Palette in Rechnung, ist das Unternehmen als Händler im Sinne der EUDR Richtlinie zur Einhaltung der Sorgfaltspflicht verpflichtet. Die Rückmeldung der Behörde zum Palettentausch-System, in dem durch die Ausstellung eines Palettenscheins, egal ob Papier-basiert oder bereits digital, auch eine entgeltliche Forderung / Verbindlichkeit entsteht, steht hingegen noch aus - wir sind gespannt!

Die praktische Umsetzung soll mithilfe eines "auf modernen Technologien" basierenden Informationssystems erfolgen, in dem die Informationen verrwaltet und über eine Referenznummer auch in der jeweiligen Lieferkette mitgeführt werden kann. Die konkrete Implementierung dieses Systems steht allerdings noch aus.

Wir sind auf die weitere Entwicklung und die Konkretisierung der Anforderungen mehr als gespannt. Sobald uns diese vorliegen, melden wir uns gerne mit einem Teil 2 dieses Blog-Beitrags.

Unterstützung durch Pacurion

Ungeachtet der noch offenen Fragen steht Ihnen Pacurion bei der Implementierung der EUDR bereits heute zur Seite. Wir bieten umfassende Unterstützung, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen die neuen Anforderungen erfüllt und Risiken minimiert. Sollten Sie Fragen zur EUDR haben oder Hilfe bei der Umsetzung benötigen, wenden Sie sich gerne direkt an uns.

Fazit

Die EUDR stellt einen wichtigen Schritt im globalen Kampf gegen die Entwaldung dar und hat weitreichende Auswirkungen auf viele Branchen. Unternehmen müssen jetzt handeln, um ihre Lieferketten zu überprüfen und die neuen Vorschriften zu erfüllen. Mit der richtigen Unterstützung und Vorbereitung können Sie sicherstellen, dass Ihr Unternehmen nicht nur konform ist, sondern auch einen Beitrag zum Schutz unserer Wälder leistet.

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